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BGH, 20.04.1979 - 2 ARs 76/79 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einleiten von mit Öl vermischten Kühlwasser in den Neckar - Zuständigkeit des Schifffahrtsgerichts
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
Auszug aus BGH, 20.04.1979 - 2 ARs 76/79
Über den Zuständigkeitsstreit hat der Bundesgerichtshof als das gemeinschaftliche obere Gericht in entsprechender Anwendung des § 14 StPO (BGHSt 18, 381) zu befinden.
- OLG Karlsruhe, 07.04.2003 - 1 AR 35/02
Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Schifffahrtsgericht und Strafrichterabteilung …
Der zu Fragen der Zuständigkeit des Schifffahrtsgerichts bislang grundlegenden Entscheidung des BGH vom 20.04.1979 (2 ARs 76/79; ZfB 1979, 337) lag der Fall einer Gewässerverschmutzung durch Ablassen von Öl zugrunde. - OLG Karlsruhe, 12.06.2017 - 4 Ws 1/17 Ähnlich wie die Wirtschaftsstrafkammer eines Landgerichts aufgrund ihrer Sachkunde für bestimmte Straftaten - nach Zuweisung auch in anderen Landgerichtsbezirken (§ 74 Abs. 3 GVG) - zuständig ist, beruht auch die Regelung der Zuweisung bestimmter Strafsachen nach § 2 Abs. 3 BinSchVfG auf der Erwägung des Gesetzgebers, dass die Beurteilung solcher Strafsachen eine besondere Sachkunde verlangt (BGH, B. v. 20.4.1979 - 2 ARs 76/79).In Folge zutreffender (analoger) Anwendung des § 225a Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 StPO ist die Beschwerde des Angeklagten nach § 225a Abs. 3 Satz 3 StPO unzulässig.